Das Bundesland Brandenburg strebt durch das “Kleinspeicher-Programm” an, die Steigerung des Eigenverbrauchs von Photovoltaik-Strom zu unterstützen und dadurch eine Entlastung des Stromnetzes zu bewirken. Diese Initiative zielt darauf ab, Anreize für die Erweiterung erneuerbarer Energien zu schaffen, indem finanzielle Unterstützung für den Aufbau von Kleinspeichern bereitgestellt wird.
Wer ist berechtigt, Fördermittel zu beantragen? Privatpersonen
Welche Projekte werden finanziell unterstützt? Das Bundesland Brandenburg fördert im Rahmen seines “Kleinspeicher-Programms” Investitionen in Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie, also Stromspeichersysteme.
Welche Ausgaben können gefördert werden? Förderfähig sind sämtliche Kosten für den Kauf und die Installation eines Stromspeichers sowie des zugehörigen Wechselrichters.
Wie hoch ist die Förderung? Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) gewährt im Rahmen des Kleinspeicher-Programms eine Förderung von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Nettoausgaben, jedoch maximal 3.000 Euro. Die genaue Höhe des Zuschusses orientiert sich am Eigenverbrauchsanteil, der den Anteil des selbstgenutzten Stroms im Verhältnis zur Jahresleistung der Photovoltaik-Anlage widerspiegelt. Die Fördermittel werden gemäß dem Erstattungsprinzip ausgezahlt. Das bedeutet, dass wir Ihnen den Zuschuss erstattet, nachdem Sie alle Rechnungen für die geförderten Maßnahmen beglichen und diese der ILB vorgelegt haben.

